TATblatt


Erklärung anlässlich der friedlichen Besetzung der portugiesischen Botschat in Wien am 23. März 2000 durch Lesben- und Schwulen-AktivistInnen
 

Eine Gruppe von unbewaffneten Lesben- und SchwulenaktivistInnen hat heute vormittag die portugiesische Botschaft in Wien friedlich besetzt, um anläßlich der EU-Gipfels in Lissabon auf die massiven Menschenrechtsverletzungen an Homosexuellen in Österreich aufmerksam zu machen und der erst vor einer Woche (16. März 2000) vom Europa-Parlament verabschiedeten Aufforderung an Österreich, § 209 StGB aufzuheben und alle wegen dieser Bestimmung inhaftierten Personen unverzüglich freizulassen, Nachdruck zu verleihen.

Durch die Aufrechterhaltung des diskriminierenden Mindestalters für homosexuelle Beziehungen unter Männern (es liegt bei 18 Jahren, während es für Heterosexuelle und Lesben bei 14 Jahren liegt) verstößt Österreich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Ein derartiges unterschiedliches Mindestalter wurde von der Europäischen Menschenrechtskommission 1997 aufgrund einer britischen Beschwerde als Konventionsverletzung eingestuft. 1998 hat auch der UNO-Ausschuß für Menschenrechte Österreich zur Streichung des § 209 StGB aufgefordert. Österreich hat nicht nur die Entscheidungen dieser beiden internationalen Menschenrechtsorgane ignoriert, sondern auch entsprechende Aufforderungen des Europäischen Parlaments. Insgesamt fünfmal hat das EP ausdrücklich und namentlich an Österreich appelliert, diese menschenrechtswidrige Bestimmung abzuschaffen, zweimal hat das EP Österreich aufgefordert, alle nach § 209 StGB inhaftierten Personen unverzüglich zu begnadigen und freizulassen (eine detaillierte Chronologie findet sich im Anhang).

Hier liegt also eine schwerwiegende und anhaltende Menschenrechtsverletzung vor. Für diesen Fall sieht Artikel 7 EU-Vertrag die Suspendierung von bestimmten Rechten des betreffenden Mitgliedsstaates vor.

In der Präambel zum ÖVP-FPÖ-Koalitionsabkommen bekennt sich die neue Regierung zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit Österreichs. Das muß auch für die homosexuellen Opfer des NS-Regimes gelten. Noch 1995 haben ÖVP und FPÖ jedoch eine Wiedergutmachungsregelung für die wegen ihrer sexuellen Orientierung Verfolgten im Opferfürsorgegesetz verhindert. Wir fürchten daher, daß ohne Druck vom Ausland dieses Bekenntnis für die lesbischen und schwulen Opfer des Nationalsozialismus folgenlos bleiben wird.

 

Die friedlichen BesetzerInnen fordern daher:

Eine öffentliche Zusicherung von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel,

1. alle nach § 209 inhaftierten Personen innerhalb eines Monats aus den Gefängnissen zu entlassen, alle gerichtsanhängigen Verfahren nach § 209 unverzüglich einzustellen und § 209 bis Ende April 2000 im Parlament aufzuheben, und
2.
3. noch vor der Sommerpause die Bestimmungen des Opferfürsorgegesetzes auf die wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgten Personen auszuweiten oder eine eigene gleichwertige gesetzliche Regelung zu schaffen.
4.
 

Die BotschaftsbesetzerInnen werden die Botschaftsräume erst dann freiwillig verlassen, wenn Bundeskanzler Schüssel eine entsprechende öffentliche Erklärung abgegeben hat.

 

Außerdem verlangen die BesetzerInnen, mit dem derzeitigen EU-Ratspräsidenten, dem portugiesischen Premierminister António Guterres in dieser Angelegenheit zu telefonieren, um ihn persönlich über die Menschenrechtsverletzungen an Homosexuellen in Österreich zu informieren und ihn aufzufordern, sich aus diesem Grund im Europäischen Rat, der zur Zeit in Lissabon tagt, für die Einleitung eines Verfahrens gegen Österreich nach Artikel 7 EU-Vertrag einzusetzen.

Die 14 EU-Partner Österreichs haben erklärt, die Menschenrechtslage in Österreich beobachten zu wollen und im Falle deren Verletzung aktiv zu werden. Durch die Beibehaltung und fortwährende Anwendung des § 209 StGB liegt bereits eine schwerwiegende und anhaltende Menschenrechtsverletzung vor, die die 14 Staaten nicht ignorieren können, nur weil diese Homosexuelle betrifft. Die BesetzerInnen verlangen daher, daß die EU-Staaten entsprechenden Druck auf Österreich ausüben, damit diese massive Menschenrechtsverletzung durch Österreich raschest beendet wird. Allein um ihrer eigenen Glaubwürdigkeit willen müssen die 14 Staaten gegen diese massive Menschenrechtsverletzung vorgehen.
 

Die Fakten
 

1. Juni 1995: Eine Novellierung des Opferfürsorgegesetzes zur Erweiterung des Begünstigten-kreises auf wegen ihrer sexuellen Orientierung Verfolgte scheitert im Nationalrat an ÖVP und FPÖ. Am selben Tag beschließt das Parlament die Gründung des "Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus". Wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgte Personen werden darin zwar berücksichtigt, allerdings begründet der Fonds kein Recht auf Entschädigung, sondern kann bloß bedürftigen Opfern eine einmalige Summe gewähren.

 

27. November 1996: ÖVP und FPÖ stimmen einen Gesetzesvorlage zur Streichung des § 209 StGB, des diskriminierenden Mindestalters für schwule Männer, nieder.

 

8. April 1997: Das Europäische Parlament verabschiedet seinen Bericht und seine Entschließung über die Achtung der Menschenrechte in der Europäischen Union für das Jahr 1995 (Dokument A4-0112/97), dem ersten Jahr der Mitgliedschaft Österreichs in der EU. In Ziffer 140 der Entschließung fordert das EP Österreich auf, das unterschiedliche Mindestalter für schwule Beziehungen aufzuheben.

 

1. Juli 1997: In der Beschwerde # 25186/94 – Euan Sutherland gegen das Vereinigte Königreich – stellt die Europäische Menschenrechtskommission in Straßburg fest, daß keinerlei objektive und vernünftige Rechtfertigung für die Beibehaltung eines höheren Mindestalters für homosexuelle als für heterosexuelle Handlungen bestünde (Randnummer 66 der Entscheidung), und schließt, daß im vorliegenden Fall eine Verletzung des Artikles 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention in Verbindung mit Artikel 14 der Konvention vorliege (Randnummer 67). – Gegner einer Reform der ähnlichen österreichischen Bestimmung im § 209 bringen das formale Argument vor, diese Entscheidung betreffe das österreichische Gesetz nicht, da es sich um eine britische Beschwerde handelte, und daß sie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht bestätigt worden sei (die britische Regierung akzeptierte die Entscheidung der Kommission und hat sie daher nicht vor den Gerichtshof gebracht).

 

17. Februar 1998: Das Europäische Parlament verabschiedet seinen Bericht und seine Entschließung über die Achtung der Menschenrechte in der Europäischen Union für das Jahr 1996 (Dokument A4-0034/98). In Ziffer 69 der Entschließung fordert das EP Österreich abermals auf, das unterschiedliche Mindestalter für schwule Beziehungen aufzuheben.

 

17. Juli 1998: In voller Kenntnis der Entscheidung der Europäischen Menschenrechtskommission und der zwei EP-Entschließungen vom 8. April 1997 und 17. Februar 1998 stimmen ÖVP und FPÖ im Nationalrat eine weitere Gesetzesvorlage zur Aufhebung des § 209 nieder.

 

17. September 1998: Das Europäische Parlament verabschiedet eine Entschließung zur Gleichberechtigung von Homosexuellen und Lesben in der Europäischen Union (Dokument B4-0824 und 0852/98). "In der Erwägung, daß EU-Mitgliedsstaaten wie Österreich aus Gründen der Glaubwürdigkeit gegenüber den Beitrittsstaaten, wenn sie von ihnen die Achtung der Menschenrechte fordern, ihre eigenen diskriminierenden Bestimmungen gegenüber Lesben und Schwulen aufheben müssen, insbesondere Bestimmungen über das Mündigkeitsalter" (Erwägung C) und "im Bedauern darüber, daß es das österreichische Parlament am 17. Juli 1998 abgelehnt hat, die Aufhebung des Paragraphen 209, der ein höheres Mündigkeitsalter für homosexuelle Männer vorsieht, zu beschließen, und damit bewußt sowohl den Beschluß im Fall Sutherland als auch die vom Europäischen Parlament in seinen vorstehend erwähnten Entschließungen vom 8. April 1997 und 17. Februar 1998 nachdrücklich an Österreich gerichteten Anforderungen ignoriert hat" (Erwägung G), fordert das Europäische Parlament in dieser Entschließung "die österreichische Regierung und das österreichische Parlament auf, Paragraph 209 des Strafgesetzbuchs unverzüglich aufzuheben und alle Personen, die aufgrund dieses Artikels Gefängnisstrafen verbüßen, unverzüglich zu begnadigen und freizulassen" (Ziffer 1).

 

5. November 1998: Nach seiner Befassung mit dem dritten von Österreich gemäß Artikel 40 des Internationalen Pakts über politische und bürgerliche Rechte vorgelegten periodischen Bericht stellt der UNO-Ausschuß für Menschenrechte in seinen abschließenden Bemerkungen fest, daß die bestehende Gesetzesbestimmung über das sexuelle Mindestalter in Hinblick auf männliche Homosexuelle eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Orientierung darstelle. Der Ausschuß verlangt die Änderung des Gesetzes zum Zwecke der Beseitigung solcher diskriminierender Bestimmungen (Randnummer 13).

 

17. Dezember 1998: Das Europäische Parlament verabschiedet seinen Bericht und seine Entschließung über die Achtung der Menschenrechte in der Europäischen Union für das Jahr 1997 (Dokument A4-0468/98). In Ziffer 53 der Entschließung wiederholt das EP die Forderung an Österreich, § 209 aufzuheben.

 

16. März 2000: Das Europäische Parlament verabschiedet seinen Bericht und seine Entschließung über die Achtung der Menschenrechte in der Europäischen Union für die Jahre 1998-99 (Dokument A5-0050/2000). In Ziffer 60 der Entschließung fordert das EP Österreich einmal mehr auf, § 209 aufzuheben und alle nach dieser Bestimmung inhaftierten Personen freizulassen.

weitere Infos: www.hosiwien.at


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